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Rezension

Archiv für Liturgiewissenschaft, Jahrgang 62/63, 2020/2021

Aus dem Jahr 1964 stammte der dritte Teil des Agendenwerks der SELK. Nachdem 2010 die neue Taufagende (Agende III/1) erschienen ist, legt die SELK 2016 die neue Konfirmationsagende vor. Sie schreibt die bisherige Agende traditionskontinuierlich fort, bietet aber auch Neuerungen und übernimmt einige Texte aus der Agende der VELKD und EKU von 2001. Zu den Neuerungen gehört vor allem, dass auch in der SELK die Konfirmation nicht mehr gleichbedeutend mit dem ersten Abendmahl sein muss. Dieses kann − nach entsprechender Unterweisung − bereits vorher gefeiert werden. So erscheint die Konfirmation theologisch und liturgisch-praktisch konsequent als nachgeholtes Taufbekenntnis und als Zusage des göttlichen Segens. Als Liturgien werden in dem hervorragend ausgestatten Band dargestellt: Konfirmation von mehreren Kindern und Jugendlichen (19−37), Konfirmation eines einzelnen Kindes oder Jugendlichen (39−57), Konfirmation eines Erwachsenen (59−72) und Konfirmation eines neugetauften Erwachsenen (73−84), bei denen es sich insgesamt um Variationen und Anpassungen eines Ablaufs handelt. Zu den Konfirmationsliturgien gehört neben dem Apostolischen Glaubensbekenntnis, das die SELK in nichtrevidierter und revidierter Fassung bietet, die Absage an das Böse (21.25). In den Fragen an die Konfirmanden wird die Bindung an die »Kirche ..., in der Gottes Wort rein verkündigt und die Sakramente der Einsetzung Christi gemäß gefeiert und gereicht werden« (23), besonders betont. Unter anderem schlägt die Agende ein Fürbittgebet vor, das von Eltern, Mitarbeitenden, Jugendlichen etc. gesprochen werden kann (34−37). Hervorzuheben ist die Salbung, die als Handlung im Zusammenhang mit dem Kreuzeszeichen bei der Segnung der Konfirmanden als eine Möglichkeit vorgeschlagen wird (16), aber auch die in der Agende angeregte Mitwirkung der Paten: »Sollten die Paten in das Konfirmationsgeschehen einbezogen werden, so können sie während der Segenshandlung (hinter den knienden Konfirmanden stehend) die rechte Hand als Geste des Beistands auf eine Schulter des Patenkindes legen« (16). Über die Konfirmationsordnungen hinaus bietet die Agende Bittlieder um den Heiligen Geist (85−95), eine Ordnung für das Gedächtnis der Konfirmation (97−102), die Tauferinnerung (103−111), die sehr treffend als »kleine Konfirmation im Alltag« (103) bezeichnet wird, und die Aufnahme in die evangelisch-lutherische Kirche (113−122). Außerdem werden unter der Überschrift Kinder am Tisch des Herrn. Erstkommunion (142) zunächst Empfehlungen zur Teilnahme von Kindern am Abendmahl gegeben und anschließend Elemente für einen Gottesdienst (127−142) vorgeschlagen.
Alexander Deeg

Rezensierter Titel:

Umschlagbild: Evangelisch-Lutherische Kirchenagende Band III/2: Die Konfirmation

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Evangelisch-Lutherische Kirchenagende Band III/2: Die Konfirmation

Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche, Kirchenleitung/Voigt, Hans-Jörg

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