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Rezension

Historische Zeitschrift, Bd. 294 (2012)

Ciceros kurze Prozessrede für Archias, welcher der Anmaßung des Bürgerrechts beschuldigt wurde, hat deswegen immer wieder Interesse gefunden, weil sie nicht nur von der rechtlichen Seite des Falls handelt, sondern auch vom Wert der Bildung im republikanischen Rom. Angesichts der guten Forschungslage stellt C.s Neuausgabe aber mit Recht die streng philologischen Aspekte, wie Prosodie und Stilistik, zurück und behandelt auch die kulturgeschichtliche Seite im Vorübergehen. Das Augenmerk gilt wesentlich den rechtlichen, politischen und sozialen Aspekten, die Zielgruppe des Bandes sind Wissenschaftler, Studenten und Lehrer.
Einem knappen Überblick über die Textgeschichte folgt ein Verzeichnis der benutzten Ausgaben und der Literatur (S. 10–24). Die Einführung stellt die äußeren Umstände dar: Archias' Leben, Klage und Gegenstand des Prozesses, Datierung (das Jahr 62), politische und rechtliche Hintergründe, Gliederung der Rede (S.25–31). Der nächste Abschnitt beschäftigt sich mit dem weiteren rechtshistorischen Kontext, den Bürgerrechtsverleihungen von der mittleren Republik bis in die hohe Kaiserzeit, natürlich mit einem Schwerpunkt auf dem 1. Jahrhundert v. Chr. (S.32–59). In einem wertvollen Kapitel über Ciceros rhetorische Strategie (S.60–77) zeigt C., wie wichtig die ausführliche Darstellung des gut in die römische Gesellschaft integrierten und mit zahlreichen nobiles auf freundschaftlichem Fuße stehenden Archias für die Verteidigung ist. Diese ruht nicht nur auf juristischen Argumenten, sondern auch auf dem unschätzbaren Wert des für die res publica dichtenden Neubürgers: »homo Graecus und civis Romanus zugleich« (S. 77).
Den wichtigsten und längsten Teil des Buches bildet die fortlaufende Kommentierung (S.78–146). Sie geht weit über Erläuterungen zum Verständnis des Textes hinaus und bietet einen ausgiebigen historischen Kommentar – C.s Formulierung von »historisch-philologischen Kommentierungen« ist allzu bescheiden. Besonders nützlich ist die breite Auseinandersetzung mit der Forschung. Einziger Kritikpunkt hier: Die Anordnung der Kommentierung folgt oft mehr einer eigenen inhaltlichen Logik als dem Text. Ein kontinuierliches Lesen des Kommentars wird dadurch vereinfacht, der Zugriff auf eine bestimmte Stelle – und das ist der Regelfall – gelingt aber häufig nur nach einigem Blättern und Querlesen (etwa zu § 5). Erst nach dem Kommentar folgen eigenartigerweise Text (S. 147–154) und Übersetzung (S. 155–164). Der Text ist kein kritischer, aber doch im Lichte der wichtigsten Editionen eigenständig konstituierter, C. begründet seine Entscheidungen jeweils im Kommentar. Die Übersetzung erhebt keine literarischen Ansprüche, sondern versteht sich als »textnahe Deutungshilfe« (S. 8). Diese Aufgabe erfüllt sie, nur die Wiedergabe der Ciceronischen Ironie gelingt nicht immer (§ 25). Stellen-, Namen- und Sachregister beschließen den Band (S. 165–178).
C. ist ein vorzügliches Buch gelungen. Nimmt man die ältere, philologisch orientierte Ausgabe von Helmuth und Karl Vretska hinzu, so kann die Archiasrede jetzt als eine der bestkommentierten Ciceroreden gelten.
René Pfeilschifter

Rezensierter Titel:

Umschlagbild: Cicero und das römische Bürgerrecht

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Cicero und das römische Bürgerrecht

Die Verteidigung des Dichters Archias
Coşkun, Altay

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