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Rezension

Blätter für Pfälzische Kirchengeschichte 78. 2011

Das reformatorische sola-scriptura-Prinzip ließ im neuzeitlichen Protestantismus (anders als noch in der Ära Melanchthons und seiner Schüler) mehr und mehr die Alte Kirche und das Mittelalter als theologisch relevante Epochen ausblenden, allenfalls Nonkonformisten eine die Kirche des wiederentdeckten Evangeliums vorbereitende Funktion zuerkennen, ansonsten aber mit der Entwicklung des Katholizismus eine Depravation der Kirche verbinden. Damit war die Tradition als eine das Schriftzeugnis ergänzende Offenbarungsquelle a limine ausgeklammert. In seiner Promotion hat Bernhard Dittrich (Das Traditionsverständnis in der Confessio Augustana und in der Confutatio, Leipzig 1983) von katholischer Seite her diese Sichtweise für die grundlegende Bekenntnisschrift des Luthertums anhand des Traditionsbegriffs widerlegt, ohne der Schrift die Funktion der norma normans darin zu bestreiten.
Zu einem vergleichbaren Ergebnis kommt Gottfried Hoffmann mit seiner Untersuchung zur Abendmahlskontroverse zwischen Oekolampad, Zwingli, Luther und Melanchthon und der Kirchenväterzitaten dabei zugedachten Legitimationsaufgabe — eine bei dem Heidelberger Systematiker Peter Brunner 1972 eingereichte Dissertation, die anlässlich des 80.Geburtstags des Verfassers, des langjährigen Professors für systematische Theologie an der Lutherischen Theologischen Hochschule in Oberursel als Ergänzungsband 7 der Oberurseler Hefte herausgebracht wurde, eingeführt durch Werner Klein [sic; Verlag] (9-12) und angereichert mit einer Auswahlbibliographie durch Johannes Hund (13-15).
Vorgelegt wird eine umfassende Erhebung der zur Bekräftigung der jeweils beschriebenen Position in der Abendmahlsfrage instrumentalisierten patristischen Belege. Dabei folgt auf einen Abschnitt über die Bedeutung des patristischen Arguments für jeden der vier Theologen die Darlegung zu deren Argumentation aus den Schriften der Väter, die jeweils mit Ausführungen zur Methodik für deren Auslegung schließt. In vielem berührt sich die Stellung zu den Vätern (etwa bei der Vorordnung der Schrift als göttlicher Autorität der menschlichen Autorität altkirchlicher Theologen gegenüber), und doch lassen sich auch charakteristische Unterschiede in deren Wertung notieren. Für Oekolampad – humanistisch gebildet, Vätereditionen besorgend, mit irenischer, an der Liebe als Handlungsprinzip zur Förderung der kirchlichen Einheit sich orientierender Grundhaltung – garantiert das patristische Argument die Sicherung des consensus ecclesiae durch die Jahrhunderte hindurch – die Väter selbst, vor allem Augustin, veranlassen ihn, in der Abendmahlsauffassung umzudenken – und zeigt die Übereinstimmung des Schriftverständnisses des Baslers mit dem der Theologen der Alten Kirche auf, wobei er Pseudepigraphen entlarven und fehlerhafte Überlieferung und bisher unzutreffende Interpretation gleichzeitig korrigieren will (20-23). »So sind die Väter zugleich Helfer und Zeugen rechten Schriftverständnisses« (21).
Nachdem negativ ein Wandlungswunder in der Eucharistie als den Vätern unbekannt herausgestellt ist (26-32), wird positiv der Sakramentsbegriff nach der Genuina expositio (32-49) und nach den übrigen Schriften (50-72) entfaltet, wobei sich keine Weiterentwicklung, allenfalls eine Präzisierung der Position des Baslers beobachten lässt: die Gegenwart des Bezeichneten bei oder in den Zeichen ist ausgeschlossen; die res sacramenti ist nicht den Elementen verbunden, wird vielmehr dem menschlichen Geist durch das Zeichen vorgelegt. Als hermeneutische Schlüssel lässt sich weiter eruieren: der Sakramentsbegriff sichert ein signifikatives Verständnis von Leib und Blut Christi; sensibilia sind an Raum und Zeit gebunden – also auch die Elemente –, nicht aber intelligibilia – wie die res sacramenti. Allerdings gilt die Tropus-Regel: Von Zeichen kann ausgesagt werden, was eigentlich dem Bezeichneten zukommt - mit der Folge eines tropischen Verständnisses der verba testamenti (75-84), das auch davon abhängt, dass der Leib Christi in seiner Raumverhaftetheit von der Ubiquität ausgeschlossen ist (91-93).
Um diese Aussage aus den Schriften der Väter zu gewinnen, verwendet der Basler eine Methodik, die prinzipiell den Zugang auch zu anderen Texten öffnet: etwa die Wahl eindeutiger Stellen als Ausgangspunkt der Erschließung des Verständnisses der einzelnen Väter, deren gegenseitige Interpretabilität, Berücksichtigung der allgemeinen Grundgegebenheiten von sensibilia und intelligibilia oder die Relevanz von Kontext, Aussagestruktur und biblischem und individuellem Sprachgebrauch (94ff). Für die Deutung schwieriger Stellen eignen sich die in den Blick gefasste Frontstellung als Verstehensrahmen, das Durchdenken der Textaussagen unter Voraussetzung der Realpräsenz mit den daraus resultierenden absurden Konsequenzen, die Feststellung der für einen Beleg der Realpräsenz fehlenden Sollgestalt des Textes und die Erläuterung durch Kontext und Parallelstellen und durch den Vergleich mit Ausführungen anderer Kirchenväter (112-115).
Freier als der Basler steht Zwingli den Vätern gegenüber, deren Anschauungen er einerseits letztlich als irrelevant einstuft, mit denen er sich aber andererseits in Übereinstimmung weiß (allerdings war er von der Neuheit seiner Tauflehre überzeugt, was er auch mit Stolz hervorhebt), und die ihm als Zeugen dienen sollen, um dem Vorwurf einer irrigen Neuerung zu entgehen und ihre Autorität dem Papsttum zu entwinden (118f).
Schon die Begrifflichkeit (repraesentare, figural etc.) weist bei den Vätern das Abendmahl als Deutemahl aus, als Erinnerung an und Danksagung für den Tod Christi, als Bezeugung des Glaubens an den Auferstandenen und verpflichtender Ausdruck demütiger Bruderliebe – ein Sakramentsverständnis, das Joh.6 entnommen ist und nach dem das Essen und Trinken des Leibes und Blutes Christi als Glauben an Christus aufzufassen ist. Dem korrespondiert eine Christologie, nach der ohne Aufgabe der Personeinheit Werke und Eigenschaften der zugehörigen Natur erhalten bleiben, so dass die communicatio idiomatum nur qua Alloiosis als Redefigur vorzustellen ist (119-151). Im Ganzen bedient sich der Zürcher der gleichen Methodik für die Väterexegese wie der Basler, wobei ersterer eindeutig durch Begrifflichkeit und Kontext die Realpräsenz in dem fraglichen Schrifttum ausgeschlossen sieht (152).
Für Luther ist die Schrift, die infallibel ist, klar den Kirchenvätern vorgeordnet, die durchaus irren konnten – ohne dass ihr Ansehen obsolet wird, denn sie bezeugen durchweg die Realpräsenz, wenn man sich dafür auch nicht auf Joh. 6 berufen kann. Das ändert nichts daran, dass die Väter die Schriftwahrheit bezeugen, ohne dass sie über diese zu richten haben. Luther geht von einem Dreiklang aus – in der Frage der eucharistischen Realpräsenz stimmen zusammen: das klare Schriftzeugnis; der für die Realpräsenz vorausgesetzte Konsens von Schriftbefund und Väterzeugnis; die Verheißung des Herrn für den Bestand von Kirche und Sakramenten durch die Zeiten hindurch (153-156). Seine patristische Argumentation dreht sich dabei um die Begrifflichkeit (sacramentum, figural etc. etwa schließen die Realpräsenz nicht aus, sondern ein) und die Ausdrucksweise (hinsichtlich des Abendmahls fassen die Väter den Leib des Herrn und das Sakramentsbrot in eins, 151-165). Wesentlich neue Gesichtspunkte der Väterauffassung tauchen darüber hinaus bei Luther auch im Fortgang seiner patris¬tischen Argumentation nicht auf (179). Der Abschnitt schließt mit Beobachtungen zur Methodik der Väterauslegung des Wittenbergers, die sich nicht grundlegend von der der anderen Reformatoren unterscheidet, wenn auch seine Sicht der Abendmahlsauffassung der altkirchlichen Theologen sich auf ein Vorverständnis stützt, das sich von dem der Oberdeutschen unterscheidet: z. B. müssten bei signifikativer Bedeutung des Sakraments Texte nach Luther eine andere Sollgestalt aufweisen (180f.) – formal eine Parallele, inhaltlich ein Gegensatz zur Argumentation der Oberdeutschen.
Schließlich wendet sich der Verfasser der Untersuchung der Position Melanchthons in dieser Frage zu – in ihrem nach der Apologie 1531 allmählich sich vollziehenden Wandel aus der Affinität zu Luther hin zu größerer Übereinstimmung mit den Gegnern der Konsubstantialität. Der Praeceptor Germaniae geht von einem consensus patrum aus, der aber nicht unkritisch erhoben werden kann, sondern sich auf die Exponenten der Überzeugung der Kirche stützen muss, wobei eine Beschränkung auf möglichst ein¬deutige Stellen, die das Thema gezielt angehen, sich empfiehlt, und der quantitative Aspekt des Befundes zu berücksichtigen ist. An dem consensus patrum hält Melanchthon durchgehend fest, wenn er auch dessen Inhalt ab 1534 neu bestimmt und die Auswahl der Belegstellen variiert (182-185).
Für ihn ist es tröstlich und stärkend, die Väter auf der eigenen Seite zu haben, deren Autorität daher rührt, dass sie das Zeugnis der Schrift besitzen, die recepta sententia ecclesiae bieten, ihre Lehre also nicht die der Alten Kirche, sondern die der Kirche aller Zeiten darstellt. Allerdings beansprucht er später, diese im Unterschied zu Luther zu Gehör zu bringen, und seine Väteranschauung erhält eine Kontrollfunktion auch gegen diesen und das Gnesioluthertum, ohne dass dadurch ein zweites theologisches Prinzip mit der Schrift konkurriert (186-191).
Die patristische Argumentation Melanchthons sieht die äußerliche, mündliche Niesung des in den Elementen realpräsenten Christus bis zur editio princeps der Apologie 1531 als gegeben an, die durch eine geistliche Niesung nicht ausgeschlossen ist, und lehnt damit eine nur symbolische Bedeutung des Abendmahlsbrotes ab (191-226). Die Ablehnung der mutatio panis und divisio corporis Christi als Ansicht der Väter hat sich vermutlich mit dem neuen Konkordienversuch 1534 herausgebildet und wird künftighin vertreten. Indem zwar eine Verbindung von Eucharistieelement und Leib Christ nicht zugestanden wird, trotzdem aber die Kommunikanten und Christus aneinander einen natürlichen Anteil gewinnen, gehen die entscheidenden Argumente beider Seiten in den neuen Väterkonsens ein (227-238). Methodisch verbindet dabei Melanchthon viel mit den anderen behandelten Reformatoren (241). Eine Auseinandersetzung mit der Sichtweise von Otto Ritschl, Peter Fraenkel und Adolf Sperl in dieser Thematik ergänzt die Untersuchung (241-245).
Der zusammenfassende Schlussabschnitt listet in einer tabellarischen Synopse die von Oekolampad, Zwingli, Luther und Melanchthon aufgegriffenen und diskutierten Väterstellen auf (249-251) und bietet die Ergebnisse der Untersuchung geordnet nach den Stichworten: Sakramentsbegriff, Tropus oder eigentlicher Wortlaut, Leib Christi und Himmelfahrt, geistliche Niesung (252-262). Literaturverzeichnis, die von G. da Silva bearbeitete Vita von Gottfried Hoffmann und Register runden den Inhalt der Publikation ab (262-274).
Kurt Molitor

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Umschlagbild: Kirchenväterzitate in der Abendmahlskontroverse zwischen Oekolampad, Zwingli, Luther und Melanchthon

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Legitimationsstrategien in der inner-reformatorischen Auseinandersetzung um das Herrenmahl
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