Rezension
Eichsfelder Heimatzeitschrift, Heft 11/2010
In der vorliegenden Publikation veröffentlicht die Autorin die Ergebnisse ihrer Magisterarbeit, die sich mit der Auswertung des Duderstädter Strafbuches von 1530 bis 1546 beschäftigt. Bereits zweimal hat sie die Ergebnisse ihrer Forschungen in zwei Aufsätzen, einmal im Eichsfeld-Jahrbuch 1998, S. 73-97, zum anderen in der Festschrift zum 60. Geburtstag von Ernst Schubert; Stupor Saxoniae Inferioris, Göttingen 2001, S. 83-103 knapp und übersichtlich vorgestellt. In ihrem 2001 erschienenen Beitrag stellte sie die baldige Publikation ihrer gesamten Magisterarbeit in Aussicht, die nunmehr nach neun Jahren erfolgt ist. Dabei hat sie diese überarbeitet und aktualisiert, die nach der Verteidigung ihrer Magisterarbeit erschienenen, für das Thema relevanten Publikationen ausgewertet und eingearbeitet. In einem einleitenden Kapitel referiert sie den Forschungsstand, erläutert das methodische Vorgehen und die Quellen und legt die Fragestellungen für ihre Untersuchung dar. Dann beschäftigt sie sich mit dem Duderstädter Gerichtswesen zwischen 1450 und 1550, um folgend auf das Duderstädter Strafbuch von 1530 bis 1546 intensiv einzugehen. Eine Edition des Strafbuches erfolgt allerdings nicht. Hier verweist sie auf die Edition und ihre Transkription im Internet unter www.archive.geschichte.mpg.de/duderstadt/ab/Reihe56/AB4251.htm.
Danach untersucht sie sehr umfassend die Kriminalität in Duderstadt im 16.Jahrhundert und ihre einzelnen Formen. Wildes Tanzen, Verstöße gegen die Fastengebote, Hausfriedensbrüche und Beleidigungen waren die typischen Vergehen, die von 1530 bis 1546 in das Duderstädter Strafbuch eingetragen wurden. Die im Duderstädter Strafbuch dokumentierten Delikte bieten Einblicke in den städtischen Alltag, über den spektakuläre Mordprozesse kaum etwas aussagen. Anhand der typischen Vergehen wird das Auseinanderklaffen von Norm und Rechtswirklichkeit in der Stadt herausgearbeitet. In diesem Kapitel geht sie auch auf Täter und Opfer ein. Strafgelder und Zahlungsmoral sind Gegenstand des nachfolgenden Kapitels. Die teilweise nicht unerheblichen Strafgelder wurden nur sehr schleppend bezahlt. Dass ihre Beitreibung nicht mit der nötigen Intensität erfolgte, lag wohl daran, dass sie für den städtischen Haushalt nicht besonders ins Gewicht fielen. Hier macht sie auch auf ein noch immer nicht gelöstes Problem für die Geschichte Duderstadts aufmerksam, das bisher ungeklärte Verhältnis der einzelnen Währungen und Rechnungsweisen zueinander, die in Duderstadt im Mittelalter und in der frühen Neuzeit üblich waren. Ein zusammenfassendes Kapitel, das Quellen- und Literaturverzeichnis und ein detailliertes Register schließen den Band ab.
Die Arbeit ist ein wertvoller Beitrag zur Rechtsgeschichte Duderstadts, aber auch zur Alltags- und Kulturgeschichte dieser Stadt. Es ist ein empfehlenswerter Titel, der in keiner Bibliothek eines an Duderstädter Geschichte Interessierten fehlen sollte, aber auch drüber hinaus von Interesse ist.
Paul Lauerwald