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Rezension

Jahrbuch für Freikirchenforschung (27) 2018

Die Kirchenleitung der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) legt die Agende »Amt-Ämter-Dienste«(Bd. IV/1) vor und ergänzt damit ihr Agendenwerk um einen weiteren Band. Bis 1997 wurden in der SELK und ihren Vorgängerkirchen die Sonntagsgottesdienste nach der »Agende für evangelisch-lutherische Gemeinden« (VELKD-Agende Bd.I, Berlin 1957) gefeiert. Als sich abzeichnete,dass die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) und der Rat der Evangelischen Kirche der Union (EKU) das »Evangelische(s) Gottesdienstbuch« herausgeben würden, sah man sich genötigt, wegen der Quia-Bindung an das Konkordienbuch und im Blick auf die eigene Geschichte, lutherischen Gemeinden ein lutherisches Agendenwerk zur Verfügung zustellen.
1997 nahmen die SELK-Gemeinden die »Evangelisch-Lutherische Kirchenagende« (Bd. I) in Gebrauch, die neben dem Hauptgottesdienst mit Predigt und Heiligem Abendmahl (Die heilige Messe der evangelisch-lutherischen Kirche) weitere Gottesdienstformulare enthält, u.a. auch eine Ordnung für den Beichtgottesdienst. Es folgten Formulare für die Heilige Taufe (2010), für die Konfirmation (2016), nachdem 1996 die Bestattungsagende der VELKD, versehen mit Sonderbestimmungen für den Gebrauch in Gemeinden der SELK, angenommen wurde. Bereits im Jahre 2011 lag die Agende »Amt-Ämter-Dienste« zur Erprobung in den Gemeinden vor und erscheint nun 2016 überarbeitet und ergänzt in 2. Auflage, ebenfalls zur Erprobung.
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass Texte aus vorliegenden Agenden übernommen wurden, aus der VELKD und der Agende der Evangelisch-lutherischen Kirche Altpreußens. Das Quellenverzeichnis (166) gibt detailliert Auskunft und weist damit auf kirchliche Kontinuität hin, die sich signifikant auch in den Schriftlesungen zeigt. Die Agende »Amt−Ämter−Dienste« bietet mit mehr als 30 Formularen Ordnungen für die Ordination zum geistlichen Amt, für Einführungs- und Segenshandlungen, für die Bestätigung in Ämtern und für Verabschiedungen. Nach Vorwort, Inhaltsverzeichnis und Anweisungen zum Gebrauch folgen die liturgischen Formulare, die in acht (mit Anhang neun) große Abschnitte gegliedert sind: I. Kirchliche Dienste | Segnungen (Benedictio)/II. Amt der Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung./III. Einführungen in Ämter mit besonderen Zuständigkeiten (Introductio)/IV. Bestätigung in Ämtern und Diensten (Approbatio)/V. Einweisungen und Vorstellungen (Praesentatio)/VI. Aussendung von Missionaren (Missio)/VII. Gedächtnis der Ordination (Ordinationsjubiläum)/VIII. Verabschiedungen/IX. Anhang. (1) Verpflichtung von Synodalen. (2) Varianten zur Ausführung der Litanei. (3) Das Te Deum. (4) Bittlieder um den Heiligen Geist. (5) Quellenverzeichnis. (6) Register der Schriftstellen.
Die liturgischen Formulare der Agende korrespondieren mit der Fülle der Ämter und Dienste, auf die sie bezogen sind: Vikar, Pfarrdiakon, Pastoralreferentin, Pfarrvikar, Gemeindepfarrer, Pfarrer im Ehrenamt, Superintendent, Bischof, Diakon/Diakonin, nichtordinierter Kirchenrat/Kirchenrätin, Kirchenvorsteher/Kirchenvorsteherin, Kirchenmusikers/einer Kirchenmusikerin, Kantor/einer Kantorin, Lektor/Lektorin, Religionslehrers/Religionslehrerin, Küster/Küsterin u.a. Das Formular »Segnung zu anderen kirchlichen Diensten« (I, 11) eröffnet den Raum, kirchliche Beauftragte, Jugendvertreter, Kindergottesdienstmitarbeiter, Kommunionhelfer etc. in angemessener Weise in den Dienst zu nehmen, sie zu segnen und sie dadurch als Mitarbeiter der Gemeinde wertzuschätzen.
Die Agende priorisiert in ihrem Titel das »Amt«: Amt−Ämter−Dienste. Würde man die liturgischen Formulare I.1−XI.1 (14−141) entsprechend des Titels anordnen, müsste das Formular »Ordination zum Amt der Kirche« am Anfang der Agende stehen. Wir finden es aber erst unter II., (52). Der Grund für die Diskrepanz zwischen Titel und der strukturellen Anordnung der Formulare erschließt sich nicht ohne weiteres. Durch die vergleichsweise bescheidene strukturelle Korrektur (Abschnitt II wird zu Abschnitt I) würde das berechtigte theologische Anliegen der Herausgeber unterstrichen werden, »ordinierendes Handeln gegenüber Segnungen und Einführungen« deutlich voneinander zu unterscheiden (Vorwort 5). Hier zeigt sich nämlich die theologische Überzeugung der SELK, dass sich das »kirchliche Amt zur Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung von allen anderen Diensten, die dem Verkündigungsauftrag der Kirche zuarbeiten« unterscheidet. (Amt, Ämter und Dienste in der SELK; Lutherische Orientierung, Heft 8,5: Ausarbeitung der theologischen Kommission der SELK, die zur Grundlage der vorliegenden Agende wurde). Die dargebotenen liturgischen Formulare lassen an der beschriebenen Unterscheidung keinen Zweifel, wie ein Vergleich zeigt.
Segnung zu einem Dienst in der Kirche: Vorstellung, Lesungen, Frage nach Bereitschaft und Bekenntnis, Fürbitte der Gemeinde, Segenswort.
Ordination zum Amt der Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung: Vorstellung, Fürbitte der Gemeinde, 1. Lesung, 2. Lesung, Frage nach Bereitschaft und Bekenntnis, Vater unser, Ordinationsgebet, Ordinationsformel: Segne, ordne sende/weihe ich dich. Übergabe eines Zeichens (Stola, hl. Schrift) mit ausdeutendem Wort. Sendungswort.
Die »Anweisungen zum Gebrauch der Agende« (11) erinnern daran, dass die agendarischen Bestimmungen nicht »starres Gesetz, sondern gute Ordnung« sind um des Gottesdienstes willen, der »sachgemäß und würdig« zu feiern ist. Der Hinweis auf »Gemeinsamkeit und christliche Liebe« möchte eigenwillige oder weniger sachkundige Liturgen gewinnen, nur aus »wohlüberlegten Gründen« von den agendarischen Bestimmungen abzuweichen. Hilfreich sind die Angaben zur Gestalt der Agende, zu den Zeichen und Abkürzungen. (11) Die Ausführungen unter der Überschrift »Der/die Liturg/en« (11) dürften konzentrierter sein und sich auf das Nötigste beschränken. (Die »angemessene Haltung der Gemeinde« kann einfach mit 6 c beschrieben werden: Die Gemeinde sitzt während der Handlung, steht aber zu den Gebeten, insbesondere zu Fürbitte, Einführungshandlung und Segnung. (12) Vielleicht sollten die Rubriken im Sinne sprachlicher Klarheit und Straffung noch einmal angesehen werden.
Niemand wird erwarten, dass »ein Entwurf zur Erprobung« äußerlich schon die Qualitäten einer Agende hat, aber jeder, der für Ordinatio, Benedictio, Introductio, Approbatio, Praesentatio und Missio zu sorgen hat, wird dankbar zugreifen. Die Agende ersetzt so manchen selbst erstellten Ringbuchordner und die liturgischen Formulare für »fast alle Fälle« erleichtern den liturgischen Dienst. Die Sprache der Agende ist den Anlässen angemessen und der Anhang mit Te Deum, Litanei und Bittliedern um den Heiligen Geist ist gut zu gebrauchen. Erfreulich und für den Gottesdienst nicht unbedeutend sind die Hinweise zur Gestaltung des »Einzugs,« bei dem auch das Vortragekreuz seinen Platz haben darf.
Die Agende ist eine Bereicherung des liturgischen Lebens der Kirche und man wünscht ihr viele Altäre, auf denen sie zum Gebrauch liegt.
Der Kirchenleitung der SELK, der liturgischen Kommission und ihrem Vorsitzenden Pfarrer Frank-Christian Schmitt und besonders auch der Edition Ruprecht, Göttingen ist zu danken, dass dieser 1. Band von Agende IV nun vorliegt und dass (wie bei den bisher erschienenen Agenden) aus dem »Entwurf zur Erprobung« eine respektable Agende wird, die uns zu Anbetung, Dank und Lobpreis des dreieinigen Gottes führt.
Wolfgang Schillhahn

Rezensierter Titel:

Umschlagbild: Evangelisch-Lutherische Kirchenagende Band IV/1: Amt–Ämter–Dienste

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Evangelisch-Lutherische Kirchenagende Band IV/1: Amt–Ämter–Dienste

Entwurf zur Erprobung (2. Auflage)
Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche, Kirchenleitung/Schmitt, Frank-Christian

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